Eichung von Waagen
Alle gewerblich genutzten Waagen unterliegen der Eichpflicht, sobald der Preis einer Ware über das Gewicht ermittelt wird. Nach der Konformitätsbewertung einer Waage folgen die Nacheichungen mit festen Prüfintervallen. In Deutschland sind Waagen mit einer Höchstlast über 3.000 kg alle 3 Jahre zur Eichung fällig, darunter alle 2 Jahre. Für das einhalten sämtlicher Fristen ist der Betreiber der Waage verantwortlich.
Gerne übernehmen wir gesamte Prozedere und führen Ihre Waage dem Eichamt vor. Vom stellen des Eichantrags, über die Gestellung von geeichten Gewichten bis hin zur Vorführung beim Eichamt. Sind Ihre Waagen einmal in unserer Datenbank erfasst erinnern wir Sie frühzeitig an jede anstehende Eichung.
Natürlich Eichen wir auch Waagen, die nicht von uns ausgeliefert wurden. Mit einigen wenigen Informationen können wir Ihnen hierzu ein unverbindliches Angebot erstellen.
Instandsetzer
Sollte an Ihrer Waage eine unvorhergesehene Reparatur anfallen, die die Beschädigung der Eichsiegel zur Folge hat, müssen Sie sich keine Gedanken machen. Wir sind vom Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen NRW als Instandsetzer zertifiziert. Wir übernehmen die fachgerechte Instandsetzung Ihrer Waage, damit sie bis zur fälligen Nacheichung im eichpflichtigen Verkehr verwiegen dürfen.