SOLAS ab 01.07.2016
Unsere Waagen erfüllen die SOLAS (Safety of Life at Sea) Richtlinien.
Die BG Verkehr hat zu den SOLAS Änderungen in Abstimmung mit den europäischen Nachbarhäfen folgende Festlegung getroffen:
Methode 1:
Bei der Verwiegung des gesamten beladenen Containers ist eine Waage der Genauigkeitsklasse IV oder höher (Bsp. Genauigkeitsklasse III) nach der Richtlinie 2014/31/EG zu verwenden. Die Verwiegung auf einem Fahrgestell oder Anhänger ist grundsätzlich möglich. Dabei ist Ziff. 11.1 der „Richtlinien zur Bestimmung der verifizierten Bruttomasse von Frachtcontainern (MSC.1/Rundschreiben 1475)“ zu beachten.
Methode 2:
Befrachter, die die Bruttomasse durch Berechnung der einzelnen Bestandteile bestimmen wollen, können die Zertifizierung im Rahmen einer vorhandenen Zertifizierung (ISO, AEO) und unter Beibehaltung bereits entwickelter Geschäftsprozesse sicherstellen. Bei Verwiegungen ist eine Waage der Genauigkeitsklasse III der Richtlinie 2014/31/EG zu verwenden.
Bei Fragen zu der Realisierung in Ihrem Unternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.